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VERTRAG ZUR ERSTELLUNG EINER HOCHZEITSREPORTAGE

- Foto/Film -

zwischen dem Auftraggeber

Ehepartner 1 (Rechnungsempfänger/-in):

Vorname: Banu Name: Pergkel

Tel./Mobil: +49 172 1775468

E-Mail: banu.giakup@gmail.com

Ehepartner 2:

Vorname: Burhan Name: Pergkel


Rechnungsadresse

Straße: Germanenstraße 88, PLZ/Ort: 58509 Lüdenscheid



und der Fotografin / dem Fotografen (Auftragnehmer/in)

Namen: Nico Briegel & Nadine Horn

Tel./Mobil: 063449579942

E-Mail: kontakt@dreambirds.de

DETAILS DER HOCHZEIT

Fotografische Begleitung der Hochzeit am: September 24, 2022 in: Schloss Thurn, Schloßpl. 4, 91336 Heroldsbach


laut Angebot/Auftragsbestätigung-Nr.: AB-2205-25

Paket: fusionpaket, insgesamt 10 Stunden.


1.) AUFTRAG

(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer vorbehalten. Es gilt die verbindliche Mindestanzahl an Bildern bzw. Minuten des Films, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografen/Videografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.

(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten.


2.) VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten wie folgt:

Foto-/Videoauftrag laut Paket-Angebot: € 3200

Anzahl der gebuchten Stunden: 10

Zusatzleistungen laut Angebot: Fotobox Digital + Druckern, Drohne

Reisekosten (falls anfallend): € 350

Gesamtbetrag (enthält die gesetzliche MwSt): € - 3900 -


(2) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 800 Euro brutto anzuzahlen (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss und bei Rechnungserstellung sofort fällig, der Restbetrag nach dem Hochzeitstag. Die Bereitstellung der Fotos/Videos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Fotograf/Videograf berechtigt, den Mehraufwand mit 150 Euro / Sunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.

(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografen/Videografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, sind die Fotografen/Videografen dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.


3.) NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE

(1) Den Fotografen/Videografen stehen die Urheberrechte an den von ihnen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken sowie Filme nach dem Urhebergesetz zu.

(2) Soweit nicht anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von den Fotografen/Videografen angefertigten Lichtbildern und Filmwerken ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.

(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Filmwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografen/Videografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.

(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft der Fotografen/Videografen (Website www.dreambirds.de) zu platzieren.

(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von den Fotografen/Videografen übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.


4.) ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die Fotografen/Videografen liefern die fertige Hochzeitsbox inkl. Datenmedium mit den bearbeiteten Hochzeitsbildern in hochauflösendem JPG-Format beziehungsweise Video im mp4-Format innerhalb von max. 8 Wochen nach der Hochzeit.

Die Auftraggeber erhalten darüber hinaus den Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern in Webauflösung sowie, falls gebucht, dem Film. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, auf der Hochzeit angefertigte, Lichtbilder oder Filmwerke auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort für 6 Monate gespeichert werden.

(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Filmwerke im Eigentum der Fotografen/Videografen.

(3) Die Leistungen der Fotografen/Videografen gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Filmwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografen/Videografen auf etwaige Mängel hinzuweisen.

(4) Die Fotografen/Videografen sind berechtigt, auf den von ihnen erstellten Lichtbildern und Filmwerken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.


5.) VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber den Foto-/Videografen den Vertrag auf elektronischem Weg mit Signatur unterschrieben zurücksenden.

Ist dies nicht der Fall, sind die Fotografen/Videografen nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Terminreservierungsgebühr.

(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von den Fotografen/Videografen zu vertretener Gründe, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in vollem Umfang verpflichtet. Die Fotografen/Videografen müssen sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie in Folge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Sofern die Foto-/Videografen keinen konkreten Schaden nachweisen und die Kündigung des Auftrages vor Beginn der Anreise bei den Foto-/Videografen eingehen, steht ihnen ein Anspruch in Höhe von pauschal 5 % der Auftragssumme zu. Hiervon unbenommen bleibt das Recht der Foto-/Videografen, einen höheren Schaden konkret zu belegen.

Den Auftraggebern bleibt es stets unbenommen nachzuweisen, dass den Foto-/Videografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Bei einer Kündigung nach Beginn der Anreise zum Veranstaltungsort oder nach Beginn der Tätigkeit, ist der bis dahin angefallene Aufwand zusätzlich zu vergüten.

(3) Wird die Hochzeit aus Gründen höherer Gewalt, Erkrankung oder anderen nicht von den Auftraggebern zu vertretenen Gründen auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung unter der Voraussetzung, dass die Foto-/Videografen den Ersatztermin wahrnehmen können, ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn den Foto-/Videografen durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten zur Last fallen (höhere Anreisekosten etc.) oder wenn die Hochzeit endgültig abgesagt wird; für diesen Fall ist die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) maßgeblich.


(4) COVID-19 Zusatz-Klausel:

Wird die Hochzeit aufgrund der Corona-Pandemie freiwillig auf einen anderen Termin verschoben, so ist eine Umbuchung unter der Voraussetzung, dass die Fotografen/Videografen den Ersatztermin wahrnehmen können, ohne zusätzliche Kosten möglich. Vorstehendes gilt nicht, wenn den Foto-/Videografen durch die Wahrnehmung des Ersatztermins weitere Kosten zur Last fallen (höhere Anreisekosten etc.) oder wenn die Hochzeit endgültig abgesagt wird; für diesen Fall ist die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) maßgeblich.

Können die Foto-/Videografen den neuen Termin der Hochzeit nicht wahrnehmen, ist ebenfalls die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) maßgeblich.

Wird die Hochzeit vom Auftraggeber aufgrund von Sorge wegen der Corona-Pandemie abgesagt, gilt die Regelung in Ziffer 5. Abs. (2) entsprechend.

Kann die Hochzeit oder auch die nach der Trauung geplante Hochzeitsfeier, aufgrund behördlicher Verbote wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden und wird kein Ausweichtermin zwischen den Parteien vereinbart, erhält der Auftraggeber das an die Foto-/Videografen gezahlte Honorar vollständig zurück.


6. HAFTUNG

(1) Die Foto-/Videografen haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haften die Foto-/Videografen ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haften die Foto-/Videografen in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Foto-/Videografen nicht zu vertreten haben, befreien die Foto-/Videografen für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen sind die Foto-/Videografen nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Foto-/Videografen werden im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfoto-/videografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.


7. RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE

(1) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber den Foto-/Videografen vor Beginn der Hochzeit unaufgefordert mit.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

(4) Gegenstand dieses Vertrages werden auch die anliegenden Hinweise zum Datenschutz.

-> DATENSCHUTZERKLÄRUNG


Mit dem vorliegenden Vertrag erklären sich einverstanden:

Unterschrift Fotograf/-in (Auftragnehmer):

Datum: Mai 8, 2022 (elektronisch signiert)

Bildtext

Nico Briegel & Nadine Horn




Unterschrift Brautpaar (Auftraggeber):

Bitte unterschreibt mit einem Stift, eurer Maus oder dem Finger diesen Vertrag um ihn zu akzeptieren. Durch die elektronische Unterzeichnung dieses Dokuments stimmt ihr den oben festgelegten Bedingungen zu. Nachdem das Dokument signiert wurde, können ihr es drucken.



Client Information
Signed by Bourchan pergkel on Wed May 11 2022 18:43:35 GMT+0200 (CEST)
IP Address: 37.201.117.66

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